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§34a Schein

Hallo, ich möchte gern bei einem Wachunternehmen anfangen. Dieses
verlangt einen §34a Schein (?) Was genau ist das, wo kann man diesen
erwerben und vor allem was kostet mich dieser ?

Frage gestellt von patterchen am 21.02.2008 um 07:18:32 Uhr
 
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§34a Schein

§ 34a Bewachungsgewerbe
(1) 1Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. 2Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. 3Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn .....


Mehr findest du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html

Beantwortet von brasil am 21.02.2008 um 10:17:46 Uhr
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