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GartenhäuschenHallo,der Gartenverstand hat selbstverständlich das Recht zu sagen, Abriss. Du sagst das Häuschen ist 25 Jahre alt, somit wurde es zur damals geltenden Fassung errichtet. Die neue Fassung sieht bestimmte größe vor. Wir das Pachtland nun abgegeben und du unterzeichnest den neuen Pachtvertrag, hast du dich an den neuen Verfassungen zu richten. Darüber hinaus bei einem 25 Jahre alten Gartenhäuschen wird es wohl das beste sein, dieses zu entsorgen und ein neues zu bauen, so teuer ist das ganze dann auch nicht Beantwortet von Diese Antwort wurde noch nicht bewertet! |
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