Frage

   
     
 

Gartenhäuschen

Wir möchten einen Garten übernehmen, auf dem auch schon ein Häuschen
steht. Die Kleingartenanlagen liegt nicht weit von unserem Wohnhaus.
Nun ist aber das Problem mit dem Vorstand. Die verlangen das das
Häuschen abgerissen wird. Grund ist, das es zu DDR-zeiten ohne
Baugenehmigung gebaut wurde. Wir würden das Häuschen aber gern
übernehmen (es steht schon über 25 Jahre). Nun meine Frage. Hat schon
jemand selbst oder im Bekanntenkreis solch eine Erfahrung gehabt? Was
könnte man machen um den Garten mit Häuschen zu bekommen? Gespräche
mit dem Vorstand waren erfolglos.

Frage gestellt von telemedial am 08.02.2008 um 12:27:33 Uhr
 
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Gartenhäuschen

Hallo,
der Gartenverstand hat selbstverständlich das Recht zu sagen, Abriss.
Du sagst das Häuschen ist 25 Jahre alt, somit wurde es zur damals geltenden Fassung errichtet. Die neue Fassung sieht bestimmte größe vor. Wir das Pachtland nun abgegeben und du unterzeichnest den neuen Pachtvertrag, hast du dich an den neuen Verfassungen zu richten. Darüber hinaus bei einem 25 Jahre alten Gartenhäuschen wird es wohl das beste sein, dieses zu entsorgen und ein neues zu bauen, so teuer ist das ganze dann auch nicht

Beantwortet von patterchen am 19.02.2008 um 17:18:13 Uhr
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