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Hunde zu Besuch

Kann ich einem meiner Mieter verbieten Gäste mit Hund zu empfangen?

Frage gestellt von boundman am 22.11.2007 um 17:32:16 Uhr
 
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Hunde zu Besuch

Hallo,
nein du kannst deinem Mieter nicht verbieten, dass der Besuch einen Hund mitführt. Hierbei ist es auch vollkommen egal, ob du Hunde als Haustiere zuläßt oder eben nicht. Sollte der Hund etwas kaputt gemacht haben, haftet grundsätzlich der Besitzer.
Du kannst deinem Mieter verbieten selbst Hunde zu halten, aber nicht , wer Ihn/Sie besuchen darf und wer nicht. Auch kannst du keines Wegs verlangen, dass der Hundebesitzer seinem Hund einen Maulkorb anlegen muss !

Sollte der Besucher jedoch bereit wegen irgendetwas ermahnt worden sein, so hast du selbstverständlich das Recht diesem Hausverbot zu erteilen, es ist dein Grundstück auf dem er sich begibt, jedoch wirst du dann wiederum Ärger mit deinem Mieter haben.

Sollte der Hund in deinem Garten Koden, so ist der Besitzer auf deinem Verlangen hin verpflichtet, dieses umgehend zu entfernen, schliesslich ist das in öffendlichen Parks und auf öffentlichen Strassen/Wegen auch nicht gestattet.

Hoffe ich konnte dir helfen.

PS: bei Ruhestörungen bist natürlich du im Recht, auch Hundelärm ist in den Ruhezeiten zu vermeiden ;)

Beantwortet von patterchen am 19.02.2008 um 21:29:09 Uhr
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Hunde zu Besuch

was wäre das denn für ein Hund? Gab es schon mal Ärger mit den Gästen die mit Hund Ihren Mieter besuchen?
Also verbieten kann man es nicht so einfach. Vielleicht den Mieter auffordern, das der Hund an der Leine und mit Maulkorb zu führen ist.
Was gibt es den für Klauseln im Mietvertrag bezüglich auf Hausordnung und Tiere?

Beantwortet von telemedial am 09.02.2008 um 12:03:39 Uhr
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