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fremdes wirelessnetz nutzenStrafrechtlich relevant ist die Nutzung eines offenen WLANs derzeit nicht. Der Betreiber kann allerdings die Erstattung zusätzlich aufgetretener Kosten verlangen.Wer ein Funknetz nicht gegen "unberechtigtes" Eindringen sichert, kann in der Regel keine rechtlichen Ansprüche geltent machen.Denn ein W-Lan-Betreiber der ein unverschlüsseltes W-Lan betreibt, nimmt es offensichtlich in Kauf, dass er für den Traffic der Schwarzsurfer aufkommen muss. Beantwortet von Diese Antwort wurde mit bewertet! |
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